Hinweisgebersystem

 

Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für KÖRBER höchste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert auf Integrität und Regeltreue. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Unser internes Hinweisgebersystem bietet deshalb die Möglichkeit, potentielle Regelverstöße von Mitarbeitenden zu melden – z.B. gegen Gesetze oder unternehmensinterne Richtlinien oder Verhaltensgrundsätze. Das System ist explizit für Hinweise zu potentiellen Compliance-Verstößen gedacht und nicht für allgemeine Anliegen oder Beschwerden (wie z.B. Kundenzufriedenheit, Qualitätsprobleme). Selbstverständlich werden dabei alle Informationen und Daten streng vertraulich behandelt.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Hinweisgebersystem

Wir prüfen jede Meldung und gehen dieser konsequent nach. Dabei garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeitenden. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht vorsätzlich missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei KÖRBER zu fördern, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.